Laubkehren ist Pflicht
Mit Eintritt des Herbstes erinnert die Stadt Oppenheim ihre Bürgerinnen und Bürger an die Reinigungs- und Räumpflicht. Neben dem allgemeinen Schmutz oder auch Müll müssen im Winter Gehwege, Straßen und Grundstücke von Schnee befreit werden. Im Herbst gilt dasselbe für herabgefallenes Laub.
„Nasses Laub kann genauso wie Schnee und Eis eine Unfallgefahr sein, daher sind alle Hausbesitzer:innen dazu verpflichtet, den Gehweg entlang ihres Grundstücks bis zur Mittellinie der Straße zu reinigen und zu räumen“, verweist Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg (AL) auf die städtische Satzung zur Straßenreinigung. Dabei sei es egal, woher das Laub komme. Rechtlich verantwortlich ist immer die Person, auf deren Grundstück die Blätter liegen. Wenn viel Laub fällt, sollte dies alle paar Tage zusammengekehrt und entsorgt werden. Grundsätzlich können Hausbesitzer:innen die Kehrpflicht auch auf ihre Mieter:innen übertragen.
Das eingesammelte Laub kann in der Biotonne oder in speziellen Säcken über die Müllabfuhr entsorgt werden. In Oppenheim nimmt zudem der Wertstoffhof größere Mengen Laub entgegen. Das Entsorgen im Wald oder im Rinnstein ist nicht zulässig. Wer die Möglichkeit hat, sollte das Laub im eigenen Garten kompostieren. Laubhaufen helfen, Igel ein Winterquartier zu finden.
Wer die Kehrpflicht missachtet, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Die komplette Satzung ist nachzulesen auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/rathaus-politik/ortsgemeinden-staedte/oppenheim/satzungen-ortsrecht-oppenheim.