Parken

Wer sich beim Besuch unserer schönen Stadt, insbesondere der Altstadt, nicht über überflüssige Strafzettel und lange Fußmärsche sorgen möchte, dem stehen mehrere Parkplätze in Oppenheim zur Verfügung.

Die meisten Plätze im historischen Stadtkern halten der Zentralparkplatz „Kellerlabyrinth“ (P1) unterhalb des Friedhofs sowie der Parkplatz an der Grundschule (P2) bereit, die beide entweder über die Zufahrt Gartenstraße und Sackträgerweg oder die K44 von Dexheim aus zu erreichen sind.

Sowohl P1 als auch P2 bieten einen kurzen, fußläufigen Weg zum Marktplatz. Sie sind ebenso wie die Parkplätze auf dem Postplatz (P3), in der Friedrich-Ebert-Straße sowie auf dem dort liegenden Altstadtparkplatz (P4) kostenpflichtig.

Kostenfreie Parkmöglichkeiten bestehen auf der Festwiese (An der Festwiese 11A) sowie auf den Parkplätzen am Bahnhof Oppenheim, die von der B9 aus erreichbar sind. Von dort führt der Weg durch die Unterführung der B9 hinüber zum Postplatz in die Altstadt.

Anwohnerparken in Oppenheim

Ab Mitte Januar 2023 tritt die Neukonzeption des Bewohnerparkens in Kraft. Dann gelten in weiten Teilen der Oppenheimer Altstadt neue Regeln, die die Parksituation für die Bewohner und Bewohnerinnen verbessern sollen.
Seit Mai dieses Jahres bewirtschaftet das private Parkraumbewirtschaftungsunternehmen Goldbeck Parking nur noch die vier Parkplätze Altstadt-Parkplatz, Postplatz, Spitalparkplatz und Zentralparkplatz. Seither ist auch das Parken in Mainzer, Wormser und Friedrich-Ebert-Straße wieder kostenfrei. Die Parkuhren dort sind seit einiger Zeit rückgebaut und die markierten Stellplätze stehen für kostenloses Parken zur Verfügung. „Das soll auch in Zukunft so bleiben, jedoch bleiben sie zu bestimmten Tageszeiten den Bewohnern vorbehalten“, erklären Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg (AL) und der Beigeordneter für Verkehr, Philipp Schlaak (CDU).

Aufteilung in zwei Zonen
Um künftig auch die Bewohner der Vorstadt vor dem Parkdruck von außen besser zu schützen, wird das Bewohnerparken auch dort gelten. „Im Bereich der Vorstadt wird die Regelung jedoch erst zum 1. Februar in Kraft gesetzt, damit die dortigen Bewohner noch ausreichend Zeit haben, einen Parkausweis zu beantragen“, erläutert Schlaak.
Mit der Einbeziehung der Vorstadt wird es anders als bisher zwei Zonen geben, denn mit der Gebietserweiterung ist die maximale Größe nach Straßenverkehrsordnung von einer Zone überschritten. Die neuen Ausweise gelten dann immer nur für das Parken in der jeweiligen Zone. „Erkennbar sind die über die beiden verschiedenen Zonenfarben. Gelb steht für die Zone „Vorstadt“, Grün steht weiterhin für die Zone Altstadt“, erläutert Schlaak weiter.
Antragsberechtigt sind alle Einwohner, die über keinen Stellplatz auf eigenem Grundstück verfügen, dabei hat jeder Bewohner Anspruch auf einen Bewohnerausweis für ein Fahrzeug.
Alle Details zum Thema Bewohnerparken finden sich auf der Internetseite der VG unter Bewohnerparkausweis Erteilung | Startseite (vg-rhein-selz.de).

Häufige Fragen zum Anwohnerparken

  1. Zu welchen Zeiten gilt das Bewohnerparken? Das Bewohnerparken gilt montags bis freitags 7.00 bis 9.00 Uhr und 16.00 bis 21.00 Uhr, samstags 11.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten sowie sonntags gibt es keine Bevorrechtigung.
  2. Wie viele Zonen gibt es? Es gibt künftig zwei Zonen für das Bewohnerparken, eine gelbe Zone (Vorstadt) und die grüne Zone. (Altstadt). Der Ausweis gilt immer nur für die jeweilige Zone.
  3. Wer hat Anrecht auf einen Bewohnerparkausweis? Berechtigt sind Fahrzeughalter (gilt ggfs. auch für Dienstfahrzeug) mit Erstwohnsitz im Bereich des Bewohnerparkens, die nachweislich über keine privaten Stellplätze verfügen.
  4. Was ist, wenn der private Stellplatz nicht für alle reicht? Sind in einem Anwesen mehrere Personen mit Erstwohnsitz und eigenem Fahrzeug (oder Dienstfahrzeuge) gemeldet, sind nur die Personen ausweisberechtigt, die die vorhandenen Parkflächen nicht nutzen können.
  5. Ich besitze mehrere PKW, bekomme ich dann auch mehrere Ausweise? Nein. Jeder Bewohner kann nur einen Ausweis erhalten. Parkausweise für Fahrzeuge mit wechselnden Kennzeichen werden nur noch in begründeten Ausnahmefällen bewilligt.
  6. Wer kann außer den Bewohnern einen Bewohnerparkausweis bekommen? Handwerker und Pflegedienste erhalten auf Antrag Sondergenehmigungen. Inhaber/Geschäftsführer von Firmen, die im Bereich des Bewohnerparkens ansässig sind, können aus Kulanzgründen einen Sonderausweis erhalten. Personen, die nicht in den Bewohnerparkzonen wohnen, aber dort arbeiten, sind nicht antragsberechtigt.
  7. Wie lange gilt ein Bewohnerparkausweis? Neu ausgestellte Parkausweise gelten künftig nur noch für eine Dauer von zwei Jahren.
  8. Was kostet ein Bewohnerparkausweis und wo beantrage ich ihn? Das Antragsformular ist online auf der Internetseite der VG Rhein-Selz verfügbar Bewohnerparkausweis Oppenheim – Antragstellung
  9. Gibt es Beschränkungen für Besucher? Wo bisher eine Parkscheibenregelung galt, gilt sie auch weiterhin. Zudem werden im Bereich der Arztpraxen Duhr und Weber in der Pfaugasse jeweils zwei Stellplätze eingerichtet, auf denen Besucher der Arztpraxen mit Parkscheibe maximal zwei Stunden parken können.
  10. Was muss ich beachten, wenn ich bereits einen Bewohnerparkausweis besitze?
    Grüne Zone: Wer in der Zone wohnt und bereits einen Ausweis besitzt, kann diesen behalten und bis zum Ende der Laufzeit weiter nutzen. Ältere Bewohnerparkausweise verlieren ihre Gültigkeit und müssen neu beantragt werden. Für diese wird dann ein neuer Ausweis mit einer Laufzeit von zwei Jahren ausgestellt.
    Gelbe Zone: Bewohner der „Vorstadt“ müssen ihren Ausweis in einen gelben Parkausweis bei der Verbandsgemeindeverwaltung umtauschen lassen. Sollte die Restlaufzeit des bisherigen Ausweises sechs Monate oder mehr betragen, ist der Umtausch kostenfrei. Die Gültigkeitsdauer des bisherigen Ausweises wird dabei übernommen.
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