COVID-19 Update

Liebe Bürgerinnen und Bürger,
verehrte Gäste der Stadt,

im Zuge der Entwicklungen der CoViD-19-Pandemie gelten folgende Regeln für den Kontakt zur Verwaltung:

Es ist, in dringenden Fällen, möglich, persönliche Gesprächstermine mit den zuständigen Ansprechpartnern im Rathaus zu vereinbaren. Selbstverständlich finden diese unter den aktuell geltenden Abstands- und Kontaktregeln statt, wobei Händewaschen oder Handdesinfektion beim Betreten des Hauses verpflichtend sind. Ebenso obligatorisch ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beim Betreten und Verlassen des Hauses, bis im Gespräch die notwendigen Abstände eingehalten werden können. Die Türen des Rathauses bleiben jedoch für regulären Besuchsverkehr auch weiterhin geschlossen.

Kontakt ins Rathaus per Email an info@stadt-oppenheim.de, telefonisch an 06133 4909 10 oder postalisch an die Stadt Oppenheim, Merianstraße 2, 55276 Oppenheim.

Ebenso gelten folgende Regelungen:

Betreuung in städtischen KiTas

An allen Kindertageseinrichtungen findet der Regelbetrieb statt. Auf die „Leitlinien in Zeiten von Corona – Übergang zum Regelbetrieb“ vom 10. Juli 2020 und „Gemeinsame Hygiene-Empfehlungen für den Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz ab dem 1. August 2020” vom 3. Juli 2020 und „Hinweise zur Wahl des Elternausschusses“, veröffentlicht auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de), in ihrer jeweils geltenden Fassung wird hingewiesen. Personen, die bereits mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind oder in häuslicher Gemeinschaft mit infizierten Personen leben, müssen dem Einrichtungsbetrieb fernbleiben. Darüber hinaus findet für Kindertageseinrichtungen die Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 3 Anwendung. Können für die Durchführung der Wahl des Elternausschusses nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Elternausschussverordnung vom 16. Juli 1991 (GVBl. S. 311, BS 216-10-1) in der jeweils geltenden Fassung keine Örtlichkeiten für die Elternversammlung gefunden werden, die die Einhaltung der allgemeinen Schutzmaßnahmen, insbesondere das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, gewährleisten, so kann die Elternversammlung auf mehrere Veranstaltungen zur Stimmabgabe aufgeteilt werden. Wahlberechtigten, die aus epidemiologischen Gründen, insbesondere Personen nach Absatz 3 oder § 1 Abs. 1 Satz 3, nicht an den Veranstaltungen zur Stimmabgabe teilnehmen können, ist die Möglichkeit zur Briefwahl zu geben.

Nachbarschaftshilfe (Hinweise, Kontakte und Fördermöglichkeiten)

Die Corona-Pandemie stellt unser gesamtes gesellschaftliches Leben vor in dieser Form nie dagewesene Herausforderungen. Bund und Länder haben weitreichende Entscheidungen getroffen, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Gesundheit und Leben der Menschen zu schützen. Bürgerengagement und Nachbarschaftshilfen werden in den kommenden Wochen und Monaten absehbar weiter an Bedeutung gewinnen. Dafür braucht es gute Rahmenbedingungen, gebündelte Informationen, unkomplizierte Zugänge zu bestehenden Netzwerken sowie nicht zuletzt auch neue, unbürokratische Förderangebote (Quelle: Landesregierung RLP).

+++ Die Stadt Oppenheim vermittelt über das Rathaus unter 06133 4909 10 /-11 oder info@stadt-oppenheim.de aktuell „Patenschaften“ für Nachbarschaftshilfe! Jetzt bei uns melden! +++

Unter folgendem Link gib´s alle Infos: https://www.rlp.de/de/buergerportale/informationen-zum-coronavirus/nachbarschaftshilfe/

Wochenmarkt & Lieferservice

Mit großer Freude und tief empfundenem Dank teilen wir mit, dass der Oppenheimer Wochenmarkt unter der engagierten Ägide von Familie Dörr auch weiterhin samstags von 8.00 bis 13.00 Uhr auf dem Marktplatz stattfindet. Ferner freut es uns, bekanntgeben zu können, dass Familie Dörr bereits seit geraumer Zeit einen Lieferservice für Obst und Gemüse in Oppenheim, ebenfalls samstags, von 8.30 bis 12.30 Uhr anbietet. Vorbestellungen können immer bis zum Freitag davor bei Familie Dörr unter 0177 / 33 00 944 aufgegeben werden!

Spielplätze

Auf Basis der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz gilt die Beschränkung der Kontakte in der Öffentlichkeit auf Personen des eigenen und EINES weiteren Haushalts, jedoch maximal 10 Personen.

Veranstaltungen

Aufgrund der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sagt die Stadt Oppenheim alle Veranstaltungen bis einschließlich 30. November 2020 ab.

Einkaufsfahrten

Die wöchentlichen Einkaufsfahrten in Form einer Abholung finden mit sofortiger Wirkung nicht mehr statt. Stattdessen haben sich die Stadt, die “Sportarena Impuls“, „Steckler´s Rheinrestaurant“ und das „Weingut Dietz“ zusammengeschlossen, um notwendige Einkaufs- und Hilfeleistungen zu koordinieren und durchzuführen.

An zwei Tagen in der Woche (Dienstag und Freitag) wurde ein entsprechender Einkaufsfahrdienst eingerichtet. Wichtig und zu beachten ist, dass sich dieser Service ausschließlich an Menschen richtet, die:

  • 65 Jahre oder älter
  • Mobilitätseingeschränkt oder
  • Angehörige einer Risikogruppe sind oder
  • sich in Quarantäne befinden und
  • in jedem Fall ihren Wohnsitz in Oppenheim haben.

Bei Interesse an diesem Service ist eine Voranmeldung erforderlich. Diese kann vorgenommen werden im Rathaus der Stadt unter 06133 4909 10 / -11 oder per Mail an hilfe@stadt-oppenheim.de. Ebenso können sich Hilfesuchende, auf die die oben genannten Kriterien zutreffen, an das Team der „Sportarena Impuls“ (täglich 9-14 Uhr) unter 06133 4653 oder welcome@sportarena-impuls.de sowie an „Steckler´s“ unter 06133 57 197 11 oder info@stecklers.de wenden.

Ebenso ruft die Stadtspitze dazu auf, unbürokratisch und umsichtig Nachbarschaftshilfe zu leisten und gegebenenfalls „Patenschaften“ für Menschen zu übernehmen, die auf Hilfe angewiesen sind. Diese Patenschaften können gerne über das Rathaus der Stadt gebildet bzw. organisiert werden. Weiterhin bietet „Steckler´s Rheinrestaurant“ einen ganztägigen Lieferservice für warme Speisen an, das „Weingut Dietz“ in der Wormser Straße einen Wochenend-Lieferservice für warme Speisen und Getränke ab 20 Euro Bestellwert. „Getränke Held“ in Hahnheim (Am Alten Bahnhof 3) ist Ansprechpartner für Getränkelieferungen unter 06737 344.

Seniorentreff

Aufgrund der aktuellen Lage mit Hinblick auf eine Eindämmung des grassierenden Coronavirus sagen der städtische Beirat für Senioren und die Stadt den Seniorentreff im Ratssaal der VG-Verwaltung Rhein-Selz ab.

Stadtbücherei

Auf Basis der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz öffnen wir die Stadtbücherei. Es sind AUSSCHLIESSLICH Ausleihe und Rückgabe möglich! Das Betreten ist nur mit Mundschutz für Kinder ab zehn Jahren in Begleitung eines Elternteils erlaubt. Die Anzahl der Nutzer in den Räumen wird ebenfalls zahlenmäßig begrenzt sein. Ein Aufenthalt auf dem Schulgelände und das Nutzen der Spielgeräte sind untersagt. Der Eingang zur Bibliothek erfolgt, anders als gewohnt, über die Fährstraße. Es gelten die Zugangsbeschränkungen auf Basis der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes, insbesondere das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.

Öffnungszeiten:

Dienstag 17:00 – 18:30 Uhr
Donnerstag und Freitag 17:00 – 18:30 Uhr

Städtische Liegenschaften

Nutzung auf Anfrage unter 06133 4909 10 oder per Mail an info@stadt-oppenheim.de.

Friedhof / Beerdigungen:

Auf Basis der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalzgelten folgende Regelungen. An Bestattungen in geschlossenen Räumen dürfen als Trauergäste folgende Personen teilnehmen:

  • die Ehegattin oder der Ehegatte, die Lebenspartnerin oder der Lebenspartner, die Verlobte oder der Verlobte der Verstorbenen oder des Verstorbenen
  • Personen, die mit der Verstorbenen oder dem Verstorbenen im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
  • Personen eines weiteren Hausstands. Über den Personenkreis nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 eingehalten wird. (für die Trauerhalle Oppenheim = 4 Personen!)

Ratssaal / Hochzeiten

An standesamtlichen Trauungen dürfen neben den Eheschließenden, der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten sowie weiterer für die Eheschließung notwendiger Personen und zwei Trauzeuginnen oder Trauzeugen folgende Personen teilnehmen:

  • Personen, die mit einem der Eheschließenden im ersten oder zweiten Grad verwandt sind sowie deren Ehegattinnen oder Ehegatten oder Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, und
  • Personen eines weiteren Hausstands. Über den Personenkreis nach Satz 1 hinaus dürfen auch weitere Personen teilnehmen, wenn sichergestellt ist, dass die Personenbegrenzung nach § 1 Abs. 7 eingehalten wird.
  • Alle Beteiligten sind bei Betreten und Verlassen der Räumlichkeiten zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angehalten. Am eingenommenen Platz kann diese abgenommen werden. Ebenso ist sind Händewaschen und/oder Handdesinfektion (Desinfekiotnsmittel vorhanden) beim Betreten des Hauses für alle verpflichtend!

Bürgersprechstunde

Die allwöchentliche Bürgersprechstunde, donnerstags 16.00 bis 17.00 Uhr, kann ab sofort wieder persönlich wahrgenommen werden. Wer die Möglichkeit zur persönlichen Teilnahme an der Sprechstunde mit begrenzter Teilnehmerzahl wahrnehmen oder die Verwaltung in anderen Angelegenheiten kontaktieren möchte, wendet sich bitte auch weiterhin gerne per Email an info@stadt-oppenheim.de, telefonisch an 06133 4909 10 oder postalisch an die Stadt Oppenheim, Merianstraße 2, 55276 Oppenheim. Eine Voranmeldung zur Bürgersprechstunde an jedem Donnerstag muss bis 12 Uhr am selben Tag erfolgen. Die Telefonnummer für Voranmeldung und Durchführung der Sprechstunde lautet 06133 4909 11.

Wertstoffhöfe wieder im Regelbetrieb

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Mainz-Bingen (AWB) öffnet ab Samstag, den 25. April seine Wertstoffhöfe und Grünschnittsammelstellen wieder im Regelbetrieb.

Aktuelle Hinweise finden sich auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-mainz-bingen.de.
Die aktuell geltende Corona-Bekämpfungsverordnung und die entsprechenden Hygienepläne des Landes finden Sie unter folgendem Link:
www.corona.rlp.de

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