Appell: Räum- und Streupflicht im Winter beachten!

Mit Hinblick auf weiter sinkende Temperaturen in den kommenden Tagen, die Frost- und Glättegefahr mit sich bringen können, erinnert die Stadt Oppenheim ihre Bürgerinnen und Bürger freundlich an die Streu- und Räumpflicht. Neben dem allgemeinen Schmutz oder auch Müll müssen im Winter Gehwege, Straßen und Grundstücke von Schnee und Eis befreit werden. „Schnee und Eis sind, wie man gerade in diesem Winter sieht, eine Unfallgefahr. Daher sind alle Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer dazu verpflichtet, den Gehweg entlang ihres Grundstücks bis zur Mittellinie der Straße zu reinigen und zu räumen“, ruft Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg (AL) auf, die städtische Satzung zur Straßenreinigung einzuhalten und gegenseitige Rücksichtnahme zu üben.
Die Satzung ist im Folgenden weiter unter nachzulesen oder auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter https://www.vg-rhein-selz.de/rathaus-politik/ortsgemeinden-staedte/oppenheim/satzungen-ortsrecht-oppenheim einzusehen!

strassenreinigungssatzung