Wein, Wandern, Musik & Kulinarik bei Pilotprojekt im Fokus NIERSTEIN/OPPENHEIM – Mit der Veranstaltung „WeinGroove 2023“ am Sonntag, 16. Juli, von 11 bis 22 Uhr verlassen die beiden Städte mit dem Adler im Wappen ausgetretene Pfade. Man wolle den zentralen touristischen Eckpfeilern Rheinhessens -Wein, Landschaft, Musik und Genuss- einen in der gesamten Region neuen und einmaligen Rahmen verleihen. In enger
Frühlingsgefühle? Dann nichts wie hin zum Start in die blühende Jahreszeit: Am Sonntag, 26. März 2023, läutet die Stadt von 11 bis 18 Uhr die Open Air-Saison mit dem “Oppenheimer Frühling” ein. Starke Partner – starkes Event „Nach zwei Jahren pandemiebedingter Enthaltsamkeit freuen wir uns alle auf eine attraktive Eventmeile und viele Besucher. An dieser Stelle gilt unser besonderer Dank
Große Resonanz zu Oppenheimer Stabaus
„Nächstes Jahr wieder!“ So lautete der einhellige Tenor der Kinder und Eltern, die am Oppenheimer Stabaus teilgenommen haben. Mit neuem Konzept hatten sich die Stadt sowie die die Elternausschüsse und Fördervereine der städtischen Kitas an die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gewandt. „Wir bedanken uns bei allen für die tolle Resonanz und natürlich bei den Elternausschüssen, den Fördervereinen und dem Jugendorchester der
Neuer Service für Vereine: Veranstaltungen hier online anmelden
Um die vielfältigen Aktivitäten und Angebote ehrenamtlicher Akteure sichtbar zu machen, bietet die Stadt Oppenheim ab sofort ortsansässigen Vereinen, Initiativen und Gruppierungen an, ihre Veranstaltung im Kalender auf der städtischen Internetseite veröffentlichen zu lassen. Aufnahmebedingung ist, dass die Veranstaltung öffentlich ist und in Oppenheim stattfindet. „Wir haben ein reiches Gemeindeleben. Mit einem zentralen digitalen Veranstaltungskalender wollen wir dies besser sichtbar
Rückwirkend zum 1. Januar 2023 hat die Stadt Oppenheim die Einführung sogenannter „wiederkehrender Beiträge“ im Straßenausbau per entsprechender Satzung beschlossen. Der entsprechende Beschluss wurde am 18. Januar im Stadtrat gefasst. Die Stadt folgt damit einer gesetzlichen Vorgabe der rheinland-pfälzischen Landesregierung vom Mai 2020. Damit wird die Kostenbeteiligung von Grundstückseigentürmern bei der Herstellung, Erweiterung oder Erneuerung von kommunalen Verkehrsanlagen wie Straßen,