Neuwahl StadtbürgermeisterIn: Stadtrat votiert für den 13. März 2022

In seiner jüngsten Sitzung hat sich der Stadtrat, bei einer Gegenstimme, für eine Festlegung des Termins zur Wahl einer neuen Stadtbürgermeisterin bzw. eines neuen Stadtbürgermeisters auf den 13. März 2022 und für eine mögliche Stichwahl für den 27. März ausgesprochen. Zuvor hatte die zuständige Aufsichtsbehörde, die Kommunalaufsicht der Kreisverwaltung, mit dem 9. und 23. Januar 2022 Vorschläge für die Ur- und Stichwahl gemacht, der der in der Gemeindeordnung vorgeschriebenen Frist von 90 Tagen nach Amtsniederlegung am nächsten gelegen hätte. Der bisherige Amtsinhaber Walter Jertz hatte sein Amt zum 30. September niedergelegt.
Als einen Hauptgrund für sein Votum nannte der Rat, unter anderem, die erschwerte Vorbereitung der Neuwahl für Parteien und Wählergruppen, da die Amtsniederlegung und deren Wirksamwerden praktisch zusammengefallen seien. Hinzu träten Herbst- und Weihnachtsferien sowie die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel, die einer geordneten und sorgfältigen Wahlvorbereitung durch Parteien und Wählergruppen entgegenwirkten. Ebenso betonten die Fraktionen, dass die Wahl zum Amt des/ der VG-BürgermeisterIn, die am 13. März 2022 stattfindet, bereits den dritten Wahltermin für die Bevölkerung innerhalb gut eines Jahres darstellen würde. Daher rechne man aufgrund von zwei Oppenheimer Wahl- und damit verbundenen Stichwalterminen im ersten Quartal des kommenden Jahres mit einer Demokratie und Akzeptanz zuwiderlaufenden Dynamik seitens der Wählerinnen und Wähler. Folglich bedeute eine Zusammenlegung der Wahltermine von Stadt und VG am 13. März eine punktuelle Bündelung von Personaleinsatz im Vorfeld und in den Wahllokalen sowie eine entscheidende Möglichkeit durch Akzeptanz mehr Menschen an die Urnen zu bringen.