Kreisverwaltung: Persönlicher Bürgerservice wird ausgeweitet

Kreisverwaltung Mainz-Bingen: Persönlicher Bürgerservice wird ausgeweitet 

Die Kreisverwaltung Mainz-Bingen bietet ihren Bürgerinnen und Bürgern wieder in größerem Umfang die Möglichkeit, Anliegen auch persönlich vor Ort vorzutragen. Starten werden das Jobcenter in Ingelheim und die Kfz-Zulassungsstellen in Bingen und Oppenheim: Ab Montag, den 4. Mai 2020 sind diese Bereiche für Besucherinnen und Besucher wieder zugänglich – eine vorherige Terminvereinbarung ist aus Infektionsschutzgründen allerdings erforderlich. Selbstverständlich gilt auch weiterhin, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den üblichen Dienstzeiten über Telefon und E-Mail erreichbar sind. „Wir sind bemüht, den Spagat zwischen dem gewohnt persönlichen Bürgerservice und den allseits bekannten Hygiene- und Abstandsregeln bestmöglich umzusetzen“, beschreibt Landrätin Dorothea Schäfer die Situation.

Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass spontane Besuche ohne vorherige Terminabsprache zunächst weiter nicht möglich sind. Dadurch sollen Bürger wie Beschäftigte gleichsam geschützt werden. Zudem gilt für alle Termine, dass in persönlichen Gesprächen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss und darauf zu achten ist, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.

Regelungen für das Jobcenter

Die Bürgerinnen und Bürger können telefonisch über die zentrale Rufnummer 06132-787-6000 oder per E-Mail über die allgemeine Adresse jobcenter@mainz-bingen.de Kontakt aufnehmen. Termine zu Clearinggesprächen können vereinbart oder Rückfragen gestellt werden. Darüber hinaus lädt das Jobcenter ab dem 4. Mai zu terminierten Erstgesprächen in der Vermittlung und erforderlichen Beratungsterminen für den Leistungsbereich ein.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich mit persönlichen Anliegen auch direkt an die folgenden E-Mail-Adressen zu wenden: Bei Fragen rund um Leistungsauszahlungen steht die E-Mail materiellehilfen.jc@mainz-bingen.de zur Verfügung. Für die Arbeitsvermittlung kann die Adresse aktivierendehilfen.jc@mainz-bingen.de verwendet werden. Bei Leistungen im Bereich Bildung und Teilhabe und für Abrechnungsfragen steht die Adresse sonderaufgaben.jc@mainz-bingen.de bereit.

Zur Terminierung erhalten die Bürgerinnen und Bürger ein gesondertes Einladungsschreiben mit allen wichtigen Hinweisen für den Besuch vor Ort. Im Jobcenter wurden dafür spezielle Besucherbüros eingerichtet, Desinfektionsmittel stehen bereit. Die Besucherinnen und Besucher werden zu den Terminen an den nach wie vor verschlossenen Etagentüren von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgeholt und in das Besucherbüro begleitet. Hierbei gilt die Vorgabe: nur ein Besucher pro Raum und pro Stunde. Das bedeutet für den Fall, dass alle Besucherbüros auf den insgesamt drei Etagen belegt sind, dass sich maximal zwölf Besucherinnen und Besucher im Jobcenter aufhalten können. Damit sind Sicherheits- und Hygienebestimmungen gewährleistet.

Regelungen für die Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstellen

Auch die Zulassungsbehörden des Landkreises bieten nach vorheriger Terminvereinbarung ab dem 4. Mai wieder persönliche Vorsprachen an. Der „Online-Terminkalender“ für die Kfz-Zulassungen in Bingen und Oppenheim ist auf der Homepage der Kreisverwaltung unter der Abteilung Wirtschaft und Verkehr, Kfz-Zulassungsstellen bzw. Führerscheinstellen zu finden. Bürgerinnen und Bürger können hierbei angeben, welche Vorgänge am gewünschten Termin bearbeitet werden sollen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Termine bei den Führerscheinstellen auch jeweils über eine vorgeschaltete E-Mail-Adresse zu vereinbaren: FS-Bingen@mainz-bingen.de oder FS-Oppenheim@mainz-bingen.de.

Händler und Zulassungsdienste sollten Terminanfragen ab sofort an die E-Mail-Adresse haendlerzulassung@mainz-bingen.de richten. Die E-Mails werden dann an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Händlerschalter weitergeleitet, die einen entsprechenden Termin zuweisen und bestätigen. Es wird hierbei um Verständnis gebeten, dass es anfangs aufgrund der stärkeren Nachfrage einige Tage dauern kann, bis ein freier Termin gefunden wird. Auch hier sollte unbedingt mitgeteilt werden, welches Anliegen an dem Termin bearbeitet werden soll. Zu beachten ist zudem, dass die zu zahlenden Gebühren mittels EC-Zahlung zu entrichten sind.

(Quelle: Landkreis Mainz-Bingen, 30. April 2020)

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