Afrikanische Schweinepest: Leinenpflicht für Hunde im Oppenheimer Wäldchen

Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg wendet sich, aus gegebenem Anlass, mit einem dringenden Appell an alle Hundehalter in Oppenheim. „Hunde können mechanische Überträger des hoch ansteckenden Viruserregers der afrikanischen Schweinepest sein! Daher rufen wir dringend alle Hundehalter dazu auf, die ohnehin im Oppenheimer Wäldchen geltende Leinenpflicht für Hunde, unbedingt einzuhalten. Wenn Sie ein totes Wildschwein finden, verhindern Sie unbedingt, dass der Hund mit dem Tier in Berührung kommt. Fassen Sie das Tier auf keinen Fall an und melden Sie den Fund dem Veterinäramt der Kreisverwaltung“, so die Stadtchefin.
Nach dem Fund eines Wildschweins im hessischen Groß-Gerau, das mit der afrikanischen Schweinepest infiziert gewesen ist, hat der Landkreis Mainz-Bingen per Allgemeinverfügung einen 15-Kilometer-Schutzradius rund um den Fundort gezogen. Diese gilt zunächst für einen Zeitraum von zwei Wochen. Darin enthalten sind, unter anderem, ein Jagdverbot und strenge Hygienevorschriften für Schweinehalter. In diesem Schutzradius und dem Geltungsbereich der Verfügung liegt auch die Stadt Oppenheim.

Kontakt und aktuell Infos unter: www.mainz-bingen.de, 06132 787-0