Stellenausschreibung: staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d) oder mit vergleichbarer Qualif.

Die Stadt Oppenheim ist mit rund 7.800 Einwohnern ein attraktives Mittelzentrum in der Region Rheinhessen und verfügt über eine hervorragende Infrastruktur, verkehrsgünstige Lage, ein vielseitiges Kulturangebot sowie über ausgezeichnete Freizeit- und Naherholungsmöglichkeiten. Wir bieten wir für die Betreuung unserer Jüngsten folgende Stellen in der Kita “Gänsaugraben”:

  • 1 Vollzeitstelle unbefristet
  • Weitere 86 Stunden für Voll- /Teilzeitbesetzung mit unterschiedlicher Befristung

Das zeichnet Sie aus

  • Staatl. Anerkennung zum Erzieher (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss gemäß der Fachkräftevereinbarung des Landes Rheinland-Pfalz (bspw. Abschluss in Heilerziehung, Sozialarbeit, Sozialpädagogik, Ergotherapie, Heilpädagogik)
  • Aktuelle pädagogische Fachkenntnis durch Fort- und Weiterbildung
  • Mitverantwortung und gute Teamarbeit sind für Sie selbstverständlich
  • Sie sind Gestalter*in und Ideengeber*in für den pädagogischen Alltag für Kinder von 2 bis 6 Jahren
  • Flexibilität bei der Ãœbernahme von Früh- und Spätdiensten
  • Bereitschaft zur Mitgestaltung der Räumlichkeiten und der Erarbeitung von Konzepten

Wir bieten

  • Ein kompetentes Leitungstandem mit Erfahrung und Freude an der Arbeit mit den Teams
  • Wöchentliche Teammeetings
  • Vielseitige Weiterbildungsmöglichkeiten, ggf. auch regelmäßige Supervision und Coaching
  • Eine lebendige Einrichtung im Wandel mit vielen Möglichkeiten sich einzubringen
  • Vergütung nach EG S8a TVöD

Wir fördern die Gleichbehandlung nach § 7 (1) Landesgleichstellungsgesetz (LGG). Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen sind gerne erwünscht.

Sie sind interessiert?
Bitte richten Sie Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen und der Angabe des gewünschten Stundenumfangs spätestens bis zum 24.11.2024 an die Stadt Oppenheim, z.Hd. Frau Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg, Merianstraße 2, 55276 Oppenheim oder per E-Mail unter buergermeister@stadt-oppenheim.de
Aus Kostengründen kann eine Rücksendung Ihrer Bewerbungsunterlagen grundsätzlich nicht
erfolgen. Ihre Daten werden bei der Durchführung des Bewerbungsverfahrens verwendet. Diesbezügliche Informationen nach Art. 13, 14 und 21 der Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf der Homepage der VG Rhein-Selz unter Karriere_Datenschutzinformation.

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