Bürgerpflicht zur Straßenreinigung: Stadt erinnert an Satzung
Aufgrund sich massiv häufender Beschwerden über verunreinigte Gehwege und Straßenrinnen weist die Stadt Oppenheim eindringlich auf die geltende Straßenreinigungsatzung hin.
„Der städtische Bauhof tut bereits täglich sein Möglichstes und arbeitet nach Kräften, um für saubere Straßen im Stadtgebiet zu sorgen. Seine Kapazitäten sind jedoch begrenzt“, so Stadtbürgermeisterin Silke Rautenberg. Die Stadt erinnert daher daran, dass die Pflicht zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege, Rinnen und Fußgängerbereiche gemäß der örtlichen Satzung zur Straßenreinigung den Anliegern und Eigentümern obliegt. Dazu gehören das Beseitigen von Kehricht, Unkraut und Unrat sowie der Winterdienst. Die Satzung ist auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Rhein-Selz unter Satzungen & Ortsrecht Oppenheim nachzulesen.
Eine saubere und sichere Stadt ist eine gemeinschaftliche Aufgabe. Die Verwaltung appelliert an das Verantwortungsbewusstsein aller Bürgerinnen und Bürger, ihrer Kehrpflicht gewissenhaft nachzukommen und so aktiv zu einem gepflegten Ortsbild beizutragen.
Auch interessant für Sie:
Protokoll der Einwohnerversammlung vom 20. August
31. August 2026
Wasserschaden und Straßensperrung in der Steckengasse / Mainzer Straße
28. August 2026